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Weiterbildung nach dem Berufsabschluss

 

Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in für Gartenbau/Garten- und Landschaftsbau

- dreijährige Fachschulausbildung in Vollzeit mit eingeschobenem Praktikum

- bei vorheriger mindestens einjähriger Berufstätigkeit wird sie auf Antrag auf das Praktikum   

  angerechnet

.

Staatlich geprüfte/-r Wirtschafter/-in für Gartenbau

- zweijährige Fachschulausbildung in Vollzeit mit berufstheoretischer Ausbildung und Praktikum

- bei vorheriger mindestens einjähriger Berufstätigkeit wird sie auf Antrag auf das Praktikum

  angerechnet

 

Meisterfortbildung

- mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Beruf

- einjähriger Meisterlehrgang an einer Fachschule oder

- ein einjähriger Besuch der Fachschule mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter Wirtschafter für

  Gartenbau“ auch als Voraussetzung zum Ablegen der Meisterprüfung

- Regelungen der einzelnen Bundesländer beachten!

 

Fachhochschulreife

- Berufsausbildung

- einjährige Fachoberschule in Vollzeit – auch an unserem BSZ möglich

 

Studium Gartenbau oder Landschaftsarchitektur Abschluss: Bachelor

- Vorpraktikum oder gärtnerische Berufsausbildung

- Abschlussarbeit

- Abschluss:  Gartenbau: Bachelor of Science (B. Sc.)

                     Landschaftsarchitektur: Bachelor of Engineering (B. Eng.)

 

Studium Gartenbau oder Landschaftsarchitektur Abschluss: Master

- Bewerber mit  Abschluss Bachelor

- Regelstudienzeit mindestens 2 und maximal 4 Semester

- Abschluss:  Gartenbau: Master of Science (M. Sc.)

                     Landschaftsarchitektur: Master of Engineering (M. Eng.)