Weiterbildung nach dem Berufsabschluss
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in für Gartenbau/Garten- und Landschaftsbau
- dreijährige Fachschulausbildung in Vollzeit mit eingeschobenem Praktikum
- bei vorheriger mindestens einjähriger Berufstätigkeit wird sie auf Antrag auf das
Praktikum
angerechnet
.
Staatlich geprüfte/-r Wirtschafter/-in für Gartenbau
- zweijährige Fachschulausbildung in Vollzeit mit berufstheoretischer Ausbildung
und Praktikum
- bei vorheriger mindestens einjähriger Berufstätigkeit wird sie auf Antrag auf das
Praktikum
angerechnet
Meisterfortbildung
- mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Beruf
- einjähriger Meisterlehrgang an einer Fachschule oder
- ein einjähriger Besuch der Fachschule mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter Wirtschafter
für
Gartenbau“ auch als Voraussetzung zum Ablegen der Meisterprüfung
- Regelungen der einzelnen Bundesländer beachten!
Fachhochschulreife
- Berufsausbildung
- einjährige Fachoberschule in Vollzeit – auch an unserem BSZ möglich
Studium Gartenbau oder Landschaftsarchitektur Abschluss: Bachelor
- Vorpraktikum oder gärtnerische Berufsausbildung
- Abschlussarbeit
- Abschluss: Gartenbau: Bachelor of Science (B. Sc.)
Landschaftsarchitektur: Bachelor of Engineering (B. Eng.)
Studium Gartenbau oder Landschaftsarchitektur Abschluss: Master
- Bewerber mit Abschluss Bachelor
- Regelstudienzeit mindestens 2 und maximal 4 Semester
- Abschluss: Gartenbau: Master of Science (M. Sc.)
Landschaftsarchitektur: Master of Engineering (M. Eng.)